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   BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86   

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BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86 (https://dejure.org/1987,322)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1987 - IVb ZR 86/86 (https://dejure.org/1987,322)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1987 - IVb ZR 86/86 (https://dejure.org/1987,322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berufung - Begründung - Fristverlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 225 Abs. 3, § 519 Abs. 2 Satz 3, § 548
    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 102, 37
  • NJW 1988, 268
  • MDR 1988, 131
  • FamRZ 1988, 55
  • VersR 1987, 1195
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60

    Fristverlängerung

    Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86
    Beruht eine gerichtliche Entscheidung auf einem Verfahrensverstoß, so führt dies nach allgemeinen Grundsätzen - abgesehen allenfalls von Fällen besonders schwerwiegender Mängel, wie etwa der Entscheidung durch ein Nichtgericht, der inhaltlichen Unmöglichkeit oder auch bei Verletzung oberster Grundsätze des Parteiprozesses (vgl. dazu BGHZ 37, 125, 126, 128 m. w. Nachw.) - nicht zu ihrer Unwirksamkeit.

    Die prozeßleitende Verfügung, durch die der Vorsitzende gemäß § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO die Berufungsbegründungsfrist verlängert ist indessen nach dem Prozeßrecht unanfechtbar, da eine Anfechtung im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist (§ 225 Abs. 3, vgl. § 567 Abs. 1 ZPO) und es sich im übrigen um eine nicht unter § 519 b ZPO fallende Entscheidung eines Oberlandesgerichts handelt, § 567 Abs. 3 ZPO (vgl. BGHZ 37, 125, 17 m. Anm. Johannsen bei LM Nr. 44 zu § 519 ZPO; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 519 II Rdn. 11, § 548 Rdn. 2).

    Dieses hat daher nicht zu überprüfen, ob die prozessualen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist überhaupt (noch) gegeben waren, hier also, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist am 7. Oktober 1985 (Montag) bei dem Berufungsgericht eingegangen war (vgl. hierzu BGHZ 37, 125, 126 für den Fall der Verlängerung durch einen nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Vorsitzenden; BGH Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 = LM Nr. 3 zu § 554 ZPO für den Fall des Fehlens eines wirksamen Antrags; entsprechend RGZ 160, 307; dazu auch BGHZ 93, 300 [BGH 23.01.1985 - VIII ZB 18/84]).

  • BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81

    Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren

    Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86
    In dem seiner Entscheidung zugrundeliegenden Fall (Beschluß vom 18. März 1982 BGHZ 83, 217) war die gesetzliche Begründungsfrist am 20. Oktober 1980 abgelaufen, der Vorsitzende des Berufungsgerichts hatte den Antrag auf Fristverlängerung am 23. Dezember 1980 (also erst nach Ablauf von zwei Monaten) beschieden.
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

    Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86
    Das setzt neben der Zulässigkeit der Revision voraus, daß das erstinstanzliche Urteil durch eine zulässige Berufung angegriffen worden und die Rechtskraft dieses Urteils damit zunächst in der Schwebe gehalten ist (vgl. Senatsurteile vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 = BGHR ZPO 599 II Verfahrensmangel, absoluter 1; vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 = FamRZ 1982, 255 m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86
    Dieses hat daher nicht zu überprüfen, ob die prozessualen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist überhaupt (noch) gegeben waren, hier also, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist am 7. Oktober 1985 (Montag) bei dem Berufungsgericht eingegangen war (vgl. hierzu BGHZ 37, 125, 126 für den Fall der Verlängerung durch einen nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Vorsitzenden; BGH Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 = LM Nr. 3 zu § 554 ZPO für den Fall des Fehlens eines wirksamen Antrags; entsprechend RGZ 160, 307; dazu auch BGHZ 93, 300 [BGH 23.01.1985 - VIII ZB 18/84]).
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 51/85

    Lebensstellung von Kindern nach Erreichen der Volljährigkeit

    Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86
    Das setzt neben der Zulässigkeit der Revision voraus, daß das erstinstanzliche Urteil durch eine zulässige Berufung angegriffen worden und die Rechtskraft dieses Urteils damit zunächst in der Schwebe gehalten ist (vgl. Senatsurteile vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 = BGHR ZPO 599 II Verfahrensmangel, absoluter 1; vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 = FamRZ 1982, 255 m. w. Nachw.).
  • BAG, 24.08.1979 - GS 1/78

    Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nach ihrem Ablauf - Eingang des

    Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht, worauf die Revision zutreffend hinweist, in dem Beschluß vom 24. August 1979 (GS 1/87 = NJW 1980, 309 ff. [BAG 24.08.1979 - GS - 1/78]) für das arbeitsgerichtliche Verfahren eine äußerste Grenze für die Fristverlängerung von einem Monat nach Ablauf der ursprünglichen Frist angenommen.
  • BGH, 23.11.1972 - III ZR 13/71

    Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens - Haftung der US-Streitkräfte für einen

    Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86
    Das hat zur Folge, daß die Entscheidung über die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist, auch im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit der Berufung, nach § 548 ZPO nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt (vgl. dazu BGH Urteile vom 17. September 1953 - I ZR 139/52 - LM Nr. 2 zu § 548 ZPO , vom 23. November 1972 - III ZR 13/71 - LM Nr. 4 zu § 512 ZPO; Johannsen aaO).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86
    Dieses hat daher nicht zu überprüfen, ob die prozessualen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist überhaupt (noch) gegeben waren, hier also, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist am 7. Oktober 1985 (Montag) bei dem Berufungsgericht eingegangen war (vgl. hierzu BGHZ 37, 125, 126 für den Fall der Verlängerung durch einen nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Vorsitzenden; BGH Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 = LM Nr. 3 zu § 554 ZPO für den Fall des Fehlens eines wirksamen Antrags; entsprechend RGZ 160, 307; dazu auch BGHZ 93, 300 [BGH 23.01.1985 - VIII ZB 18/84]).
  • BGH, 17.09.1953 - I ZR 139/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86
    Das hat zur Folge, daß die Entscheidung über die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist, auch im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit der Berufung, nach § 548 ZPO nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt (vgl. dazu BGH Urteile vom 17. September 1953 - I ZR 139/52 - LM Nr. 2 zu § 548 ZPO , vom 23. November 1972 - III ZR 13/71 - LM Nr. 4 zu § 512 ZPO; Johannsen aaO).
  • RG, 28.04.1939 - III B 3/39

    1. Welche förmlichen Voraussetzungen hat der Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86
    Dieses hat daher nicht zu überprüfen, ob die prozessualen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist überhaupt (noch) gegeben waren, hier also, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist am 7. Oktober 1985 (Montag) bei dem Berufungsgericht eingegangen war (vgl. hierzu BGHZ 37, 125, 126 für den Fall der Verlängerung durch einen nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Vorsitzenden; BGH Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 = LM Nr. 3 zu § 554 ZPO für den Fall des Fehlens eines wirksamen Antrags; entsprechend RGZ 160, 307; dazu auch BGHZ 93, 300 [BGH 23.01.1985 - VIII ZB 18/84]).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Dies setzt neben der Zulässigkeit der Revision voraus, dass das erstinstanzliche Urteil durch eine zulässige Berufung angegriffen worden und die Rechtskraft dieses Urteils damit zunächst in der Schwebe gehalten ist (BGH, Urteile vom 30. September 1987 - IVb ZR 86/86, BGHZ 102, 37, 38 mwN; vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, NJW-RR 2006, 1044 Rn. 23).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Das setzt neben der Zulässigkeit der Revision voraus, daß das erstinstanzliche Urteil durch eine zulässige Berufung angegriffen worden und die Rechtskraft dieses Urteils damit zunächst in der Schwebe gehalten ist (BGHZ 102, 37, 38; BGH, Urt. v. 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, aaO S. 1046 Rn. 23).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Wegen dieses der Zulässigkeit der Berufung entgegenstehenden, von Amts wegen zu berücksichtigenden Rechtsfehlers (BGHZ 102, 37 f.) ist der Beklagte zu 1 daran gehindert, nunmehr im Revisionsrechtszug zu rügen, das Berufungsgericht habe teilweise seine Klageerweiterung in zweiter Instanz nicht beachtet.
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   BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/66   

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BGH, Entscheidung vom 30.09.1987 - IVb ZR 86/66 (https://dejure.org/1987,16873)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1987 - IVb ZR 86/66 (https://dejure.org/1987,16873)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1195
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